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- Dienstunterricht
- Regelmäßiger Fortbildungsunterricht für alle Eisenbahner im Betriebsdienst (Triebfahrzeugführer, Fahrdienstleiter, Aufsichten usw.). Zumeist fanden diese Dienstunterrichte (kurz DU) im monatlichen Rhythmus statt. Die Teilnahme war Pflicht, eine Nichtteilnahme (außer Urlaub, Krankheit) z.Bsp. Schichtbesetzung wegen Personalmangel genehmigungspflichtig. Aber auch das Werkstatt- und anderes stationäres Personal unterlag den DU, diese fanden meist jedoch in einem anderen zeitlichen Rahmen statt.
In den Dienstunterrichten wurde auf das aktuelle und zukünftige Betriebsgeschehen, auf betriebliche Vorkommnisse und ev. stattgefundene Unfälle sowie auf kommende Änderungen in den Vorschriften eingegangen. Zudem überprüften (mind. 1x jährlich) Leistungskontrollen den Wissenstand der Beteiligten.
Auch heute noch finden DU in den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) statt - unter neuem Namen: Regelmäßiger Fortbildungsunterricht (RFU).
Diese RFU finden je nach EVU mindestens 1x jährlich statt, die Teilnahme ist Pflicht. Für Triebfahrzeugführer können zudem noch zusätzliche Fahrten in speziellen Eisenbahnsimulatoren angewiesen werden.
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