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permissives Fahren
Nach Vorbeifahrt an einem durch ein rotes oder weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal oder Lichtsignal der Berliner S-Bahn, das Halt oder zweifelhaftes Signalbild zeigt oder erloschen ist, ist bis zum nächsten Hauptsignal so vorsichtig - am Tage bei sichtigem Wetter mit höchstens 50km/h, bei Dunkelheit und sichtigem Wetter mit höchstens 15km/h, bei unsichtigem Wetter mit Schrittgeschwindigkeit - weiterzufahren, daß der Zug vor einem Fahrzeug in seinem Fahrgleis mit Sicherheit zum Halten gebracht werden kann.
Soweit der Auszug aus dem Fahrdienstvorschrift DV408, Anfang der 1980er Jahre. Mit dem permissiven (lat. erlaubten) Fahren konnten bei Störungen im Betriebsablauf die zeitlichen Verzögerungen begrenzt werden, da das Schreiben von schriftlichen Befehlen entfiel. Das setzte jedoch ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortungsbewusstsein bei den Triebfahrzeugführern voraus. Um die sichere Einhaltung zu gewährleisten, war das Thema permissive Fahrweise fast ständig in den regelmäßigen Dienstunterichten präsent - auch weil durch Nichtbeachtung schwere Unfälle (bsp. am 18.12.1979 zwischen Schönfließ und dem Abzweig Karow-West) passierten.
Am 31. Dezember 1992 endete bei der DR das "permissive Fahren". Leicht abgeändert heißt die Verfahrensweise heute Fahren auf Sicht.

Die Reichsbahn gab an die Triebfahrzeugführer Anfang der 1980er Jahre solche Permissiv-Karten aus. Diese mussten ständig im Dienst mitgeführt werden.

Die Reichsbahn gab an die Triebfahrzeugführer Anfang der 1980er Jahre solche Permissiv-Karten aus. Diese mussten ständig im Dienst mitgeführt werden.
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